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Hier trifft man Freunde – und teilt die Freude am SchießsportTermine & TrainingszeitenOb Luftgewehr, Luftpistole, Klein und Großkaliber oder Blasrohrschießen – bei uns ist für verschiedene Interessen etwas dabei. Neue Mitglieder und Interessierte sind jederzeit herzlich willkommen. Jugend – Luftgewehr / Luftpistole / kleinkaliberDonnerstags ab 17:30 Uhr ErwachseneDienstags und donnerstags ab 19:00 Uhr BlasrohrschießenDonnerstags ab 18:00 Uhr
Gäste & Interessierte sind herzlich willkommenSie möchten unseren Verein kennenlernen oder den Schießsport einmal ausprobieren? Wir freuen uns über Ihren Besuch! Damit wir uns ausreichend Zeit für Sie nehmen und alles entsprechend vorbereiten können, wäre es schön, wenn Sie uns vorher kurz kontaktieren. So können wir sicherstellen, dass ein Ansprechpartner vor Ort ist und Sie in Ruhe alles kennenlernen können. Kommen Sie gerne zu den angegebenen Trainingszeiten bei uns im Schützenhaus vorbei. Wir freuen uns auf Sie! KontaktNutzen Sie gerne das Kontaktformular im linken Reiter oder kontaktieren Sie unseren 1. Vorsitzenden Sascha Kraß direkt: E-Mail: sv-hegelsberg-vellmar@gmx.de Mitglied werdenDen Mitgliedsantrag erhalten Sie direkt bei uns im Schützenhaus. Alternativ können Sie den Antrag bequem über den Download auf dieser Seite herunterladen. Wir freuen uns auf Sie!Egal, ob Sie bereits Erfahrung im Schießsport haben oder einfach neugierig sind – bei uns stehen Gemeinschaft, Sport und ein gutes Miteinander im Mittelpunkt. Hier trifft man Freunde!
Beitritserklärung Pressemiteilungen die Vereinsmitgliedsbeiträge werden ab dem 01. Januar 2027 angepasst Mitglieder Beiträge ab 01.01.2027
1. Für die Mitgliedschaft ist die Satzung in ihrer neuesten Fassung und die Ordnungen des Vereins verbindlich.
Die Satzung regelt die Rechte und Pflichten der Mitglieder. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung. 2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und evtl. Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Die festgesetzten Beiträge treten nach Beschluss im Folgejahr in Kraft. 3. In dem Mitgliedsbeitrag sind alle Abgaben an die Verbände enthalten.
4. Der Mitgliedsbeitrag ist eine Bringschuld.
5. Der Einzug des Mitgliedbeitrages erfolgt im Lastschriftverfahren unmittelbar nach Aufnahme und folgend zum 15.05. des Jahres.
6. Mitglieder, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, haben ihren Mitgliedsbeitrag unaufgefordert jeweils bis spätestens
15.05. des Jahres zu entrichten. Für den erhöhten Aufwand ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € zu entrichten.
7. Entstehende Mehrkosten durch erforderlich werdende Mahnungen oder Rücklastschriften sind zu begleichen. Die Mahngebühr /
Verwaltungsgebühr beträgt 20,00 €.
8. Mitglieder mit Beitragsrückständen haben bei der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.
9. Bei Vereinseintritt ist der volle Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Erfolgt ein Eintritt nach dem 01.07. des Jahres, ist in diesem Jahr
nur noch der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
10. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss dem Verein bis spätestens 30. September des Jahres
schriftlich beim Vorstand erklärt werden. 11. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch EDV. Dies geschieht unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.
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