Mitglied werden


Hier trifft man Freunde – und teilt die Freude am Schießsport

Termine & Trainingszeiten

Ob Luftgewehr, Luftpistole, Klein und Großkaliber oder Blasrohrschießen – bei uns ist für verschiedene Interessen etwas dabei. Neue Mitglieder und Interessierte sind jederzeit herzlich willkommen.

Jugend – Luftgewehr /  Luftpistole / kleinkaliber

Donnerstags ab 17:30 Uhr

Erwachsene

Dienstags und donnerstags ab 19:00 Uhr

Blasrohrschießen

Donnerstags ab 18:00 Uhr

Hinweis: Während der hessischen Schulferien können die Trainingszeiten abweichen oder entfallen.
Nach individueller Absprache sind Trainingszeiten jedoch möglich.

 

Gäste & Interessierte sind herzlich willkommen

Sie möchten unseren Verein kennenlernen oder den Schießsport einmal ausprobieren? Wir freuen uns über Ihren Besuch!

Damit wir uns ausreichend Zeit für Sie nehmen und alles entsprechend vorbereiten können, wäre es schön, wenn Sie uns vorher kurz kontaktieren.

So können wir sicherstellen, dass ein Ansprechpartner vor Ort ist und Sie in Ruhe alles kennenlernen können.

Kommen Sie gerne zu den angegebenen Trainingszeiten bei uns im Schützenhaus vorbei. Wir freuen uns auf Sie!

Kontakt

Nutzen Sie gerne das Kontaktformular im linken Reiter oder kontaktieren Sie unseren 1. Vorsitzenden Sascha Kraß direkt:

E-Mail: sv-hegelsberg-vellmar@gmx.de
Mobil: 0157 86448316
WhatsApp / Telegram oder Anruf

Mitglied werden

Den Mitgliedsantrag erhalten Sie direkt bei uns im Schützenhaus. Alternativ können Sie den Antrag bequem über den Download auf dieser Seite herunterladen.

Wir freuen uns auf Sie!

Egal, ob Sie bereits Erfahrung im Schießsport haben oder einfach neugierig sind – bei uns stehen Gemeinschaft, Sport und ein gutes Miteinander im Mittelpunkt.

Hier trifft man Freunde!


 

Satzung

Geschäftsordnung

Beitritserklärung

Reisekostenerstattung

Talentkarte

Pressemiteilungen


Mitgliederbeschluss vom 23.01.2026

die Vereinsmitgliedsbeiträge werden ab dem 01. Januar 2027 angepasst
Diese Entscheidung fällt uns nicht leicht, ist jedoch notwendig, um den gestiegenen Kosten, insbesondere den erhöhten Unterhalts- und Energiekosten, Rechnung zu tragen.

Bitte beachtet, dass auch die Mitgliedsbeiträge des Hessischen Schützenbundes sowie des Deutschen Schützenbundes
ab dem genannten Datum deutlich erhöht werden.
Diese Erhöhungen sind im Vereinsmitgliedsbeitrag inbegriffen.

Besonders am Herzen liegt uns die Förderung unserer Jugend.
Daher freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir die Beiträge für unsere jungen Mitglieder stabil halten werden.
Es ist uns ein wichtiges Anliegen, die nachfolgenden Generationen weiterhin zu unterstützen
und ihnen die Möglichkeit zu geben, aktiv am Schützenwesen teilzunehmen.



Mitglieder Beiträge bis 31.12.2026

Schützen ab 21 Jahre 7,50 € / monatlich

Jugend bis 21 Jahre  3,50 € / monatlich 

Familie 11,66 € / monatlich

Ehrenmitglieder: beitragsfrei

Aufnahmegebühren:                                                                                                                                                          
                                       
Aufnahme Schützen 50,00 € / einmalig
Aufnahme Jugend 5,00 € / einmalig 
Aufnahme Familie 50,00 € / einmalig

Mitglieder Beiträge ab 01.01.2027

Schützen ab 21 Jahre 10 € / monatlich NEU

Jugend bis 21 Jahre  3,50 € / monatlich 

Familie 15 € / monatlich Neu

Ehrenmitglieder: beitragsfrei

Aufnahmegebühren:                                                                                                                                                          
                                       
Aufnahme Schützen 50,00 € / einmalig
Aufnahme Jugend 5,00 € / einmalig 
Aufnahme Familie 50,00 € / einmalig



 

1. Für die Mitgliedschaft ist die Satzung in ihrer neuesten Fassung und die Ordnungen des Vereins verbindlich.                                       
    Die Satzung regelt die  Rechte und Pflichten der Mitglieder. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und evtl. Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.                         
    Die festgesetzten Beiträge treten nach Beschluss im Folgejahr in Kraft.
3. In dem Mitgliedsbeitrag sind alle Abgaben an die Verbände enthalten.
4. Der Mitgliedsbeitrag ist eine Bringschuld.
5. Der Einzug des Mitgliedbeitrages erfolgt im Lastschriftverfahren unmittelbar nach Aufnahme und folgend zum 15.05. des Jahres.
6. Mitglieder, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, haben ihren Mitgliedsbeitrag unaufgefordert jeweils bis spätestens  
    15.05. des Jahres zu entrichten. Für den erhöhten Aufwand ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € zu entrichten.
7. Entstehende Mehrkosten durch erforderlich werdende Mahnungen oder Rücklastschriften sind zu begleichen. Die Mahngebühr / 
    Verwaltungsgebühr beträgt 20,00 €.
8. Mitglieder mit Beitragsrückständen haben bei der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.
9. Bei Vereinseintritt ist der volle Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Erfolgt ein Eintritt nach dem 01.07. des Jahres, ist in diesem Jahr 
    nur noch der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
10. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss dem Verein bis spätestens 30. September des Jahres       
      schriftlich beim Vorstand erklärt werden.
11. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch EDV. Dies geschieht unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.