Mitglied werden


Hier trifft man Freunde....

 

Gerne können sie in unserem Verein Mitglied werden.

Wenden sie sich dazu bitte an unseren
ersten Vorsitzenden, Sascha Kraß, E-Mail: Saschakrass(at)gmx.de oder Mobil: 015786448316

oder kommen sie zu den angegebenen Zeiten zu uns ins Schützenhaus.

Dort gibt es die Möglichkeit den Mitgliedsantrag in Papierform zu bekommen oder sie nutzen einfach den Download auf dieser Seite.
 

Satzung
 

Beitritserklärung

Reisekostenerstattung


Datenschutzerklärung


Mitglieder Beiträge ab 01.02.2023

Schützen ab 21 Jahre 7,50 € / monatlich

Jugend bis 21 Jahre      3,50 € / monatlich 

Familie 140,00 € / jährlich

Ehrenmitglieder: beitragsfrei

Aufnahmegebühren:                                                                                                                                                          
                                       
Aufnahme Schützen 50,00 € / einmalig
Aufnahme Jugend 5,00 € / einmalig 
Aufnahme Familie 50,00 € / einmalig


 

1. Für die Mitgliedschaft ist die Satzung in ihrer neuesten Fassung und die Ordnungen des Vereins verbindlich.                                       
    Die Satzung regelt die  Rechte und Pflichten der Mitglieder. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und evtl. Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.                         
    Die festgesetzten Beiträge treten nach Beschluss im Folgejahr in Kraft.
3. In dem Mitgliedsbeitrag sind alle Abgaben an die Verbände enthalten.
4. Der Mitgliedsbeitrag ist eine Bringschuld.
5. Der Einzug des Mitgliedbeitrages erfolgt im Lastschriftverfahren unmittelbar nach Aufnahme und folgend zum 15.05. des Jahres.
6. Mitglieder, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, haben ihren Mitgliedsbeitrag unaufgefordert jeweils bis spätestens  
    15.05. des Jahres zu entrichten. Für den erhöhten Aufwand ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € zu entrichten.
7. Entstehende Mehrkosten durch erforderlich werdende Mahnungen oder Rücklastschriften sind zu begleichen. Die Mahngebühr / 
    Verwaltungsgebühr beträgt 20,00 €.
8. Mitglieder mit Beitragsrückständen haben bei der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.
9. Bei Vereinseintritt ist der volle Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Erfolgt ein Eintritt nach dem 01.07. des Jahres, ist in diesem Jahr 
    nur noch der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
10. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss dem Verein bis spätestens 30. September des Jahres       
      schriftlich beim Vorstand erklärt werden.
11. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch EDV. Dies geschieht unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.